Für bestimmte Berufsgruppen und Führerscheinklassen ist ein augenärztliches Gutachten notwendig, um die Eignung zur Ausübung der Tätigkeit oder zum Führen von Fahrzeugen nachzuweisen. Bei den „Augenärzten am Stachus“ nehmen wir augenärztliche Gutachten vor, die auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten sind. Unsere Gutachten folgen den gesetzlichen Vorgaben und ermöglichen Ihnen eine schnelle und zuverlässige Abwicklung.
Führerscheingutachten
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist bei bestimmten Führerscheinklassen ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Besonders Fahrer von LKWs, Bussen oder Taxen müssen in regelmäßigen Abständen nachweisen, dass ihr Sehvermögen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies betrifft die Führerscheinklassen C, C1, C1E (LKW) sowie D, D1, DE, D1E (Bus) und die Lizenz zur Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi). Für diese Klassen ist ein ausführliches Gutachten notwendig, das über die standardmäßige Sehtestbescheinigung hinausgeht.
Für PKW- und Motorradführerscheine (Klassen A und B) reicht in der Regel ein einfacher Sehtest aus. Sollte die Mindestsehschärfe von 70 % auf einem Auge jedoch nicht erreicht werden, ist auch hier ein detailliertes augenärztliches Gutachten erforderlich. Dies gilt auch nach einem Führerscheinentzug.
Was wird beim Führerscheingutachten geprüft?
Das Führerscheingutachten umfasst verschiedene Untersuchungen, die sicherstellen, dass der Fahrer über die notwendigen visuellen Fähigkeiten verfügt, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Folgende Tests werden beim Augenarzt durchgeführt:
- Sehschärfe in der Ferne mit und ohne Sehhilfe
- Gesichtsfelduntersuchung
- Räumliches Sehen
- Stellung und Bewegungen der Augen.
- Sehvermögen bei Dämmerung und Blendung
- Farbensehen
- Beurteilung der Strukturen der Augen durch den Augenarzt
Diese Untersuchungen folgen den strengen Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und werden nach standardisierten, amtlich anerkannten Verfahren durchgeführt
Fliegergutachten und Flugsicherung
In der Luftfahrt spielen Gesundheit und vor allem gutes Sehvermögen eine entscheidende Rolle. Für angehende und aktive Piloten, Fluglotsen sowie Privatflieger bieten wir spezielle fliegerärztliche Gutachten an. Die Untersuchungen richten sich nach den strengen Vorgaben der Europäischen Union und dem Luftfahrtbundesamt (LBA). In enger Zusammenarbeit mit der fliegerärztlichen Untersuchungsstelle und der Deutschen Flugsicherung führen wir die notwendigen augenärztlichen Untersuchungen durch.
Unsere Ärzte sind für fliegerärztliche Gutachten qualifiziert und bieten Ihnen alle notwendigen Untersuchungen, um Ihre Eignung nach den geltenden Vorschriften zu bestätigen
Fliegerärztliche Gutachten für Berufspiloten und Fluglotsen
Für Berufspiloten und Fluglotsen gelten besonders strenge Vorschriften. Sie müssen regelmäßig augenärztliche Untersuchungen durchlaufen, um sicherzustellen, dass ihr Sehvermögen den hohen Anforderungen des Flugbetriebs entspricht. Die Anforderungen an Piloten richten sich nach den europaweiten Vorschriften der Joint Aviation Requirements (JAR-FCL3), die seit 2007 in Kraft sind. Diese Vorschriften legen fest, welche Sehfähigkeiten erforderlich sind und welche medizinischen Tests durchgeführt werden müssen.
Untersuchungen für Privatflieger
Auch Privatflieger unterliegen medizinischen Anforderungen, allerdings sind diese weniger streng als bei Berufspiloten. Trotzdem müssen Privatpiloten in regelmäßigen Abständen ihre Flugtauglichkeit nachweisen und augenärztliche Gutachten vorlegen, um ihre Lizenz zu behalten.
Vereinbaren Sie einen Termin bei den „Augenärzten am Stachus“, um Ihr Gutachten schnell und professionell durchführen zu lassen. Wir sorgen dafür, dass Sie alle erforderlichen Untersuchungen unkompliziert erhalten.