Neben den von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckten Behandlungen bieten die Augenärzte am Stachus in München eine Reihe von Wahlleistungen und sogenannten IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) an. Diese Leistungen ermöglichen es uns, durch moderne Diagnoseverfahren Ihre Augen noch präziser und frühzeitiger auf mögliche Erkrankungen zu untersuchen. Wahlleistungen sind besonders dann sinnvoll, wenn es darum geht, Krankheiten wie Grüner Star (Glaukom) oder Makulaerkrankungen wie z. B. eine altersbedingte Makuladegeneration oder eine diabetische Makulaerkrankung in einem frühen Stadium zu erkennen, bevor bleibende Schäden entstehen.

Warum sind Wahlleistungen wichtig?

Viele Wahlleistungen basieren auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung und Technik. Sie sind wissenschaftlich anerkannt, jedoch noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.

  • Ein Beispiel ist die optische Kohärenztomografie (OCT), die bei der Früherkennung der Makuladegeneration inzwischen von den Kassen übernommen wird, beim Glaukom jedoch weiterhin als Wahlleistung gilt. Diese Technologie ermöglicht es, feinste Veränderungen an der Netzhaut und dem Sehnerv zu erkennen, lange bevor es zu einem irreparablen Verlust des Sehvermögens kommt.
  • Ein weiteres sinnvolles Wahlleistungsangebot ist die Hornhautdickenmessung. Besonders bei Vorliegen eines Glaukoms ist die genaue Vermessung der Hornhautdicke entscheidend, um den Augeninnendruck korrekt einzuordnen..
  • Auch die Hornhauttopographie, die die Oberfläche der Hornhaut detailliert abbildet, wird bei bestimmten Hornhauterkrankungen zur Diagnostik eingesetzt und hilft, Auffälligkeiten wie z.B. einen Keratokonus, frühzeitig zu erkennen.

Glaukom­vorsorge: Eine wichtige Vorsorgeleistung

Ein häufig genutztes Wahlleistungsangebot ist die Glaukom-Vorsorgeuntersuchung, die durch eine Messung des Augeninnendrucks, sowie die Beurteilung des Sehnervenkopfes erfolgt. Diese einfache und schmerzfreie Untersuchung wurde bei einer Gesundheitsreform im Jahr 2000 nicht wieder in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen, obwohl sie eine effektive Methode zur Früherkennung eines Glaukoms (Grüner Star) darstellt. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft empfiehlt, ab dem 40. Lebensjahr den Augeninnendruck kontrollieren zu lassen.

Abrechnung von Wahlleistungen

Die Wahlleistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Ihr Augenarzt oder Ihre Augenärztin wird Sie individuell beraten und Ihnen erklären, wann und warum eine solche zusätzliche Diagnostik für Ihre Augengesundheit sinnvoll ist. Mit Wahlleistungen investieren Sie in Ihre langfristige Sehkraft – für eine fundierte und personalisierte Vorsorge.

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