Behandlung in Voll­narkose

Entspannte Behandlung im Tiefschlaf

Für sämtliche Behandlungen offerieren wir die Möglichkeit der Vollnarkose, wenn sie medizinisch indiziert sind, Erfrischungen für die Begleitpersonen und Nachbetreuung.

Wir arbeiten seit Jahren mit erfahrenen Anästhesisten zusammen und haben gerade bei Angstpatienten und Kindern gute Erfahrungen gemacht. Lassen Sie sich von uns beraten.

Durch die Entwicklung neuer Narkosemittel, die eine bessere Verträglichkeit für den Patienten, schnellere Ausscheidung aus dem Organismus und geringere Nebenwirkungen garantieren, ist das Risiko einer Narkose heutzutage bei gesunden Patienten gering.

So kann auch bei langwierigen und aufwändigen Behandlungen die Anzahl der Zahnarztbesuche deutlich reduziert werden.

Eine Behandlung in Vollnarkose kann notwendig sein: – bei sehr kleinen Kindern – bei sehr großem Behandlungsumfang – wenn die Schmerzausschaltung mit einer lokalen Anästhesie nicht ausreichen würde (z. B. bei entzündeten Zähnen) – bei Behinderten – bei Allergie auf Lokalanästhetika – bei sehr ängstlichen Patienten

Vollnarkose – eine Leistung der Krankenkassen? Unser Anästhesist sagt, in der Regel nein. Nur in absoluten Ausnahmefällen. Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Kostenträger übernehmen bei behandlungsunwilligen Kindern, älteren pflegebedürftigen Patienten und bei geistig behinderten Menschen die Aufwendungen in der Regel.

Alle anderen Patienten können nur mit ihrer Krankenkasse sprechen. Einige Kostenträger/Krankenkassen bieten in Einzelfällen auch bei größeren chirurgischen Eingriffen (z.B. Entfernung mehrerer (min. drei) Weisheitszähne) die Vollnarkose als Wahlmöglichkeit für ihre Versicherten an. Fragen Sie dazu bei Ihrem Versicherungsträger direkt nach.

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