Neugeborenen-Hörscreening
Nicht sehen können trennt von den Dingen, nicht hören können von den Menschen, dies wusste schon der Philosoph Immanuel Kant.
Das Gehör ist unser wichtigstes Kommunikationsorgan, doch die wenigsten Menschen denken bewusst über ihre Ohren nach.
Ein normales Hörvermögen vom ersten Lebenstag an ist daher für eine normale Sprachentwicklung und somit eine normale psychosoziale und emotionale Entwicklung unabdingbar. Ohne Gehör ist kein Spracherwerb möglich.
Mit dem Neugeborenen-Hörscreening steht heute ein Testverfahren zur Verfügung, mit welchem frühzeitig Hörstörungen bei Säuglingen aufgedeckt werden können. Statistisch kommen auf 1000 Lebendgeburten (0,001 %) ein bis zwei Taubheiten. Meist wird dieser Test bereits in den Geburtskliniken durchgeführt. In vielen Fällen erfolgt die Untersuchung allerdings ambulant und kann dann z. B. bei uns durchgeführt werden.
Da die Hörstörung bzw. Ertaubung dennoch zu den häufigsten angeborenen Entwicklungsstörungen gehört, sollte die Diagnostik frühzeitig erfolgen, um zu einer optimalen Versorgung und zur Frühförderung der Ausbildung normaler kommunikativer und kognitiver Fähigkeiten beizutragen.
Die Untersuchung kann in der Regel problemlos bei jedem Säugling frühestens ab dem dritten Tag nach der Geburt durchgeführt werden.
Vereinfacht gesagt, werden dem Ohr dabei mit einem Gerät (äußerlich einem Fieberthermometer ähnlich) Signale präsentiert, auf die das Ohr mit einer akustischen Antwort der äußeren Haarzellen antwortet. Diese kann das menschliche Gehör zwar nicht wahrnehmen, aber das im Gerät integrierte Hochleistungsmikrofon messen. Die Untersuchung verläuft völlig schmerzfrei. Dennoch ist sie u. U. für das Kind ungewohnt. Deshalb ist es hilfreich, wenn das Kind ruhig ist oder bestenfalls schläft, da Unruhe das Messergebnis verfälschen kann.
Der Nachweis der otoakustischen Emissionen (OAE) darf in der Regel als annähernd sicheres Anzeichen für ein normales Hörvermögen angesehen werden.
Das Ausbleiben spricht nach einmaliger Messung nicht automatisch für ein gestörtes Hörvermögen, oftmals ist der Gehörgang in solchen Fällen mit Ohrenschmalz und Geburtswasser verlegt oder o. g. Gründe führen zu einer Fehlmessung. Meist zeigt die nach einigen Wochen durchgeführte Kontrolluntersuchung dann ein normales Hörvermögen.
Liegt ein pathologisches OAE-Screening (auffälliges Messergebnis) auch in der Kontrolluntersuchung vor, steht mit der brain evoked response audiometry (BERA) ein weiteres Verfahren zur Verfügung. Bestätigt sich die Hörstörung, kann bereits im frühesten Kindesalter die Versorgung mit einem Hörgerät erfolgen. Bei Taubheit besteht die Möglichkeit der operativen Versorgung mit einer künstlichen Hörschnecke (Cochlea Implantat / CI). Im Bedarfsfall kooperieren wir dazu mit bundesweit anerkannten Zentren.
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