In unserer orthopädisch-unfallchirurgischen Praxisgemeinschaft in Hannover bieten wir Ihnen die Elektromyographie (EMG) als präzises Diagnosetool an.
Was ist Elektromyographie?
Die Elektromyographie (EMG) ist ein diagnostisches Verfahren, das die elektrische Aktivität der Muskeln misst. Es wird verwendet, um die Gesundheit der Muskeln und der Nerven, die sie steuern, zu bewerten. Während der Untersuchung werden Elektroden auf der Haut (Oberflächenelektromyographie) oder feine Nadeln in die Muskeln eingeführt (Nadelelektromyographie), um die elektrische Aktivität bei Muskelkontraktionen und in Ruhe zu messen.
Diese Methode hilft, verschiedene neuromuskuläre Erkrankungen zu diagnostizieren, indem sie Unterschiede in der Muskelaktivität aufzeigt, die auf Nervenschäden, Muskelkrankheiten oder andere Störungen hinweisen können.
Oberflächenelektromyographie
In unserer Praxis in Hannover nutzen wir die Oberflächenelektromyographie (sEMG), da so verschiedene Messmethoden kombiniert werden können. Die sEMG ist beispielsweise sehr hilfreich bei der Laufbandanalyse, wo wir die Muskelaktivität während des Gehens oder Laufens in Echtzeit beobachten können.
Bei dieser Methode werden Elektroden auf der Haut angebracht, um die elektrische Aktivität der Muskeln zu erfassen. Diese Methode ist nicht-invasiv und eignet sich besonders gut zur Untersuchung oberflächennaher Muskelgruppen. Sie ist schmerzfrei und ermöglicht uns, ein breites Spektrum an Muskelaktivitäten zu analysieren, ohne dass Nadeln in die Muskulatur eingeführt werden müssen.
Indikationen für die Elektromyographie:
- Muskelentzündungen (Myositis)
- Muskelschwäche (Myasthenie)
- Krankhaft erhöhte Muskelkrampfaktivität (Myotonie)
- Bandscheibenerkrankungen mit Rückenmarkskompression (z. B. Bandscheibenvorfall)
- Kompression peripherer Nerven
- Nervenschäden durch Unfälle oder Verletzungen
- Genetisch bedingte Muskel- oder Nervenerkrankungen
- Haltungs- und Statikstörungen
- Probleme bei der Muskelansteuerung
Kosten
Die EMG-Untersuchung wird derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Patienten müssen die Kosten daher als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst tragen. Für privatversicherte Patienten werden die Kosten hingegen in der Regel von den Versicherungen erstattet.