Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Unterstützung – auch im Alltag. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen einen Pflegegrad (1 bis 5) haben und im häuslichen Umfeld betreut werden, stehen Ihnen gesetzlich kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich zu. Dieser Anspruch gilt unabhängig vom Einkommen und wird von der Pflegeversicherung übernommen.
Pflegehilfsmittel dienen dem Schutz der pflegebedürftigen Person und der pflegenden Angehörigen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe (Vinyl/Nitril)
- Desinfektionsmittel für Hände oder Flächen
- Mundschutz / OP-Masken
- Schutzschürzen
- Bettschutzeinlagen
Wir unterstützen Sie dabei, diese wichtige Leistung unkompliziert zu nutzen.
Unser Service für Sie:
- Wir beraten Sie individuell zu den passenden Pflegehilfsmitteln
- Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung und Abwicklung mit der Pflegekasse
- Wir kümmern uns um die monatliche Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause
- Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Ihre Pflegeversicherung – für Sie fallen keine Kosten an
Nutzen Sie diesen gesetzlichen Anspruch – wir sorgen dafür, dass Sie bestens versorgt sind. Sprechen Sie uns einfach an oder besuchen Sie uns vor Ort – wir nehmen uns Zeit für Sie.